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Das BMF-Schreiben gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2020 berechnet wird.
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Veröffentlicht vom Bundesministerium der Finanzen: Mon, 02 Dec 2019 07:50:00 +0100